1. Vorteile für den Vertragsarzt
I. Vorteile für einen Vertragsarzt und Praxisinhaber:
a) Schutz vor Überlastung und Gesundheitsschäden:
- - Belastende Notfalldienste, speziell der Nachtbereitschaften,
- - Übernahme der Dienstverpflichtung auch bei leichter Erkrankung,
b) Schutz vor fachfremden + belastenden Verpflichtungen (= KV-Notfalldienste)
(Besonders interessiert sind Fachärzte, Ärztinnen, Ärzte im städtischen Raum.)
c) Vertretungsärzte als stilles Element im ärztlichen Qualitätsmanagement. Hauptberufliche Vertretungsärzte sind mit der speziellen Materie der Bereitschaftsdienste bestens vertraut.
d) Sie übernehmen auch die unattraktiven Notfalldienste an Feiertagen und die einigen (etablierten) Ärzten lästigen, uninteressanten, schlecht bezahlten Hausbesuche gerne.
e) Sicherstellung der Versorgung der Patienten im Pflicht-Notfalldienst.
f) Ermöglichung von: - Urlaub, - Entspannung, - Weiterbildung, - Auskuriren von Krankheit und Verletzung, - Praxisführung im Alter und bei Schwäche
g) Schutz der Praxis vor Wertminderung:
- - bei Abwesenheit: Urlaub, Krankheit, persönlichen Verpflichtungen.
- - bei verwaister Praxis (Tod)
- Auch bei diesen Gelegenheiten müssen Praxis und Notdienst weiterlaufen.
2. Vorteile für den Vertretungsarzt
II. für einen Vertretungsarzt - (Nichtvertragsarzt / Honorararzt*):
• Eine seriöse Alternative zur Niederlassung oder Mitarbeit in der Arztpraxis,
• Interessantes Tätigkeitsfeld (Allgemein- und Notfallmedizin),
• Freie Gestaltungsmöglichkeit der ärztlichen Tätigkeit (“sein eigener Chef sein”),
• arbeiten mit besonderer Verantwortung.
• relativ guter Verdienst (da oft zu den besser bezahlten Unzeiten im Dienst)
• relative Unabhängigkeit,
• Freiraum zu persönlichem Leben und anderen Tätigkeiten.
"Honorarärzte" - nein danke..
* Der heute gebrauchte Begriff "Honorararzt" gefällt uns Hartmannbund-Ärzten nicht.
Beim Wort HONORAR denkt man sogleich an Geld, Tagelöhner, 'ohne Moss nichts los', der Arzt denkt bloß ans Geld, ....
Daher sprechen wir witerhin vom "Vertretungsarzt" im Sinne von "Stellvertreter", stellvertretender Praxisinhaber, mit der Praxisführung beauftragter Arzt.
Das klingt besser, seriöser!
Das Honorar für die Praxisvertrtungs geht den Patienten nichts an.
Schluß
Vielen Dank für Ihren Besuch und Ihr Interesse!
Mit freundlicher Empfehlung
gez.
Dr. (I) Gero Winkelmann, Prakt. Arzt
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