Kurz

Lieber Arztkollege, lieber Besucher,



Dr. Winkelmann beschreibt eine kritische Situation im ärztlichen Vertretungsdienst München, indem er von einer Praxisinhaberin um sein erarbeitetes Honorar für eine eilige Notdienstvertretung gebracht werden soll.

Es geht dann um eine klare künftige Honorarregelung für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst in ganz Deutschland.

Merke:
Vertretungsärzte bieten einen Service und sind als Mitglieder der Ärztekammer ein offizeiller Teil der Ärztschaft.

nach oben

Vorgang

Eine Allgemeinärztin in München-Stadt, die sonst ihre Pflicht- und freiwilligen Notdienste selber fährt, hat mich ganz kurzfristig für ihren Notdienst erstmals engagiert.

Ich hatte sie gelegentlich für 35.-€ Stundenhonorar halbtags in der Praxis vertreten.
Leider hatte ich wegen der Dramatik und in der Eile keinen separaten Vertretungsvertrag geschlossen (wie sonst üblich) und war davon         ausgegangen, daß ich das seit vielen Jahren übliche Vertretungshonorar nach Leistung anstandslos erhalte. 

Ich hatte bisher ein sehr nettes, kollegiales Verhältnis.
           
Fakt:
Statt der fälligen 687.-€ will mir die Kollegin nur 350.- € bezahlen.
           
Sie selber erhält von der KV aber den vollen Betrag und macht somit einen Gewinn auf meine erbrachte Leistung.

nach oben

Anfrage an Arztkollegen

In einem Brief an Arztkollegen (Vertragsärzte, Vertretungsärzte, Hartmannbund-Kollegen) bittet Dr. Winkelmann um Mithilfe:

 

Hiermit bitte ich freundlich um Beratung und Stellungnahme, welcher Standard für die Honorierung von Vertretungsärzten im Ärztlichen Bereitschaftsdienst gelten soll.


Es geht darum:

-  mehr Sicherheit für den Vertretungsarzt, den Praxisinhaber und auch die Standesorganisationen,

- um eine kollegiale und seriöse „Honorarregelung Notdienst“,

insbesondere wenn kein detaillierter Vertretungsvertrag und eine Notlage vorliegt.


Kurz:
Pauschales Stundenhonorar oder Einzelabrechnung nach Leistung?


Danke für Ihre Meinung und Beratung und evtl. Ihren Erfahrungsbericht.
<link fileadmin redakteur main dokumente praxis aerztliche_vertretungen_11-11 nd-umfrage_honorar_fuer_nd-vertretungsaerzte_11-11.doc download herunterladen der datei>(Formular)

 

a)  Name: (Stempel)

0   Hartmannbund-Mitglied          0  Vertragsarzt     0  Vertretungsarzt

b)  Ich praktiziere (und empfehle) folgende Honorarregelung:
            0  
Pauschales Stundenhonorar von      …        €
            0   Einzelabrechnung nach Leistung
            0   Garantierte Minimalpauschale pro Tag-( Nacht-/ Feiertagsdienst)

c)   Schriftlicher Vertretungsvertrag zwingend erforderlich?   O  Ja    0  Nein

d)   
Kommentar, Sonstiges:



nach oben

Notwendigkeit der Klärung

Es geht nicht nur um die Klärung einer unguten honorarrechtlichen Situation zwischen Dr. Winkelmann und einer Vertragsärztin.

Es geht um Klarheit und Sicherheit im ärztlichen Miteinander in Sachen HONORAR im Bereitschaftsdienst in besonderen Situationen:

a) Ein Vertretungsarzt hat grundsätzlich Anspruch auf ein leistungsgerechtes Honorar.

b)  In eiligen Fällen, z.B. bei Erkrankung oder Abwesenheit des zum Dienst eingeteilten Vertragsarztes kann kein mündlicher oder schriftlicher Vertrag mehr geschlossen werden.

Hier darf der Vertretungsarzt später nicht diskriminiert werden, indem ihm ein schlechtes Stundenhonorar etc.  angeboten wird.


nach oben

Veistungen eines Vertretungsarztes

Angesichts der Diskussion um die Honorierung eines Vertretungsarztes im Ärztlichen Notdienst, also eines professionellen Bereitschaftsarztes wird folgendes Leistungsangebot und -bereitschaft in Anspruch genommen:



1.  Qualifizierung für den Notdienst:
Persönliche ärztliche Erfahrung und Ausrüstung (Arztkoffer etc.  mehr)


2.  Stete Einsatzbereitschaft:
-    Schnelle Erreichbarkeit,
-    unkonventionell rascher Einsatz und Dienstbeginn (ad hoc),
-    Einsatz auch zur Unzeit ( Feiertags, frühmorgens, Ferien, ...) ohne zu
     murren ...
-    Einsatz auch in abgelegenen Gegenden, lange Anfahrt,


3.  Besonderes Risiko im Bereitschaftsdienst:
-    Zeiten der Nichtbeschäftigung,
-    Streß wegen Dienstzeiten-Überschneidungen,
-    Unfallgefahr bei Besuchen (Auto, persönlich in Häusern und Wegen),

-    Unbekannte Patienten und Pathologien,
-    aggressive Haustiere,
-    Aggressionen durch Patienten
-    Zusammenarbeit mit Angehörigen, Pflegepersonal, ...
-    Arbeiten in verrauchten und stinkenden Wohnungen,
-    Infektion durch ansteckende Krankheiten incl. HIV,


4.  Finanzieller Mehraufwand:
-   Separate Haftpflichtversicherung als Vertretungsarzt,
-   Besondere Unfallversicherung und BG-Versicherung wegen des beruflichen
    Risikos
-   Auf dem Lande:  Unterkunft in einem Hotel
-   Besondere Ausrüstung  (Auto, Notfallkoffer, ...)


5.   Besonderer ärztlicher Aufwand im Einsatz:
-     Managen von unbekannten Patienten, Umgebung, Erkrankungen,
-     aufwändige Differentialdiagnostik,
-     Leichenschau im Notdienst
-     Hafttauglichkeitsuntersuchungen (Polizei),
-     Katheterisierungen, Legen von Nasentamponaden, ..

Fazit:
All dies hat seinen Preis!
Und die Vertragsärzte werden durch den EBM entsprechend honoriert.
Diese berechtigte Sonderbewertung ärztlicher Leistungen muß selbstverständnlich auch dem Vertretungsarzt im Notdienst zugute kommen.

Es sollte auch im Interesse der Standesorganisationen, der Ärzteschaft vor Ort, der Notdienstobleute und last but not least des abgebenden Vertragsarztes selber liegen, daß gerecht und kollegial honoriert wird.

Dann ist eine gute ärztliche Leistung auch in Zukunft abrufbar.

 

 

nach oben

Schluß

Vielen Dank für Ihren Besuch und Ihr Interesse!
Mit freundlicher Empfehlung
gez. 

Dr. Gero Winkelmann, Prakt. Arzt

Zurück zu: Honorartipps, <link internal-link internen link im aktuellen>Vertretungsärzte, <link internal-link internen link im aktuellen>Themen, <link internal-link internen link im aktuellen>Startseite, <link internal-link internen link im aktuellen>Stichwort,

Installation dieser Website am 30-11-2011, Gedenktag des Hl. Andreas, gw,
last update

 

nach oben