Ethische Fragen

Guten Tag, liebe Besucher und Arztkollegen,

im täglichen Notarztdienst, aber auch im Ärztlichen Bereitschaftsienst stellen sich immer wieder ethische Fragen:

  • Wann muss man eine Reanimation einstellen?
  • Sind invasive Maßnahmen immer rechtmäßig?


                      

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Leserbrief, Sonderfall

Hier ein Leserbrief / eine Leseranfrage zum Thema
"Zwang von invasiven Maßnahmen im Rettungsdienst"


"Während des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Taufkirchen bin kürzlich an einem Sonntagmorgen auf der Staatsstraße bei Sauerlach zu einem schweren Verkehrsunfall dazugekommen.

Die junge Autofahrererin war wie durch ein Wunder unverletzt geblieben, die Rettungsassistenten hatten sie gerade in den Rettungswagen verbracht und den Bodycheck gemacht.

Der Rettungshubschrauber war prophylaktisch mit alarmierert worden und befand sich im Anflug.

Die junge Frau bestätigte in meinem Beisein, dass sie sich gut fühle, sie wollte dringend mit ihrer Freundin telefonieren.

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Überreden des Patienten

Nun sollte die Patientin überredet werden, eine Infusion angelegt zu bekommen undzur Kontrolle ins Krankenhaus gebracht zu werden.

Begründung:
"Zur Sicherheit" und weil dies "im Rettungsdienst so üblich sei."

Die Patientin verweigerte mehrfach die Infusion, jedoch der Rettungsassistent sprach auf sie ein, um sie zu überzeugen.

Medizinisch war momentan keine Infusion notwendig gewesen.

Kurz darauf steigt der Hubschraubernotarzt in den RTW und die Patientin ließ sich dann widerstandslos eine intravenöse Infusion legen, obwohl sieeogentlich gar nicht wollte.

                                              

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Es stellen sich Fragen ...

Mir stellen sich als Arzt folgende Fragen: Ist es rechtmäßig und sinnvoll, dass ein (fraglich verletzter) Unfallpatient gedrängt wird, einer invasiven Maßnahme zuzustimmen? Wie steht es mit seinem Selbstbestimmungsrecht? 

Dürfen oder müssen Rettungsassistenten und wir Notärzte (ich bin selber auch einer) ihre Patienten in solch einer "Notlage" überreden?

Müssen wir unser Unfallopfer psychisch "bearbeiten",
damit es unserem therapeutischen Willen (nicht 'Vorschlag') zustimmt und bitte nicht aufmuckt?


Dürfen wir unsere Funktion und Dienstkleidung als Äutorität benutzen, um einen therapeutischen Standard durchzusetzen?

Oder tun wir dies aus einer medizinischen Unsicherheit heraus und fürchten letztlich nur etwaige juristische Querelen?

Oder um von Klinikärzten in der Nothilfe nicht schief angesehen zu werden ("Nicht mal eine Infusion habt ihr gelegt...")

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Therapeutischer Automatismus

Wie steht es mit einem therapeutischen Automatismus, der brutal durchgesetzt wird?

Hat heute ein Leichtverletzter keine Chance mehr, ohne Infusion ins Krankenhaus transportiert zu werden?

Darf er nicht einmal mehr widersprechen?

Und wenn der Patient vielleicht Recht hat und eine Infusion glücklicherweise eben nicht notwändig ist?

Muss er sich der heutigen Notfallmedizin (die an sich ja segensreich ist) beugen, muss er sich verletzen lassen ("Das ist heute Standard")? Basta?!

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Wie künftig umgehen ...

Wie sollen wir künftig mit unseren Patienten umgehen?

Oder anders gefragt:

Würden Sie, lieber Kollege, im Falle eines eigenen Unfalls sich einfach so eine Nadel legen lassen? Eben so?



Vielen Dank + freundliche Grüße 
Ihr   Dr. Gero Winkelmann”



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Schluß

Vielen Dank für Ihren Besuch und Ihr Interesse!
Mit freundlicher Empfehlung
gez. 
Dr. (I) Gero Winkelmann, Prakt. Arzt

 

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