Üble Luft im Haus - kurz

Sehr geehrter Besucher,
liebe Arztkolllegen und Notdienstärzte,


immer wieder müssen gerade Bereitschaftsärzte eilige Hausbesuche bei Patienten in verrauchten, stinkenden Wohnungen ausführen.

Um überhaupt arbeiten zu können, ist ein geeignetes Ambiente mit frischer, unschädlicher Luft notwendig. -

Problem:
In letzter Zeit stellt der hauptberufliche Bereitschaftsarzt Dr. Winkelmann eine Zunahme von Beschwerden von Angehörigen oder Patienten selber fest, die das Fensteröffnen und überhaupt die Feststellung schlechter Luft durch ihn kritisieren.

Die KV-München ist irritiert.

In einer Umfrage unter Münchner Notdienstärzten versucht Dr. Winkelmann herauszufinden, wie die anderen Kollegen diese unerfreuliche Situation sehen und ob man sich als Notdienstarzt überhaupt wehren darf (z.B. durch Fensteröffnen oder Verzicht auf den Hausbesuch).

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Anfrage bei Münchner Ärzten

Am 7.1.2015 wurde folgender Text an ca. 70 Notdienstärzte in München-Stadt und -Land gefaxt:

Notdienstbesuch in STINKENDEN Wohnungen?

 

        UMFRAGE unter Münchner Notdienstärzten

 

Betr.:   Verweigertes Betreten von stark stinkenden Wohnungen / Zimmer?!

            Dr. Winkelmann sagt ja
(und erhält Beschwerden) – Die KV sagt Nein


Hier:    Ihre Meinung? – Bitte um kollegiale Hilfe

 

Sehr geehrte, liebe Arztkollegen, die Sie öfters im Münchner Ärztlichen Notdienst tätig sind.

Ich habe ein Problem mit der KV, weil sich immer wieder Patienten / Angehörige bitter über mich beschweren, weil ich wegen unerträglicher ‚dicker Luft‘ * das Fenster öffne, solange ich den Hausbesuch mache.

(Für eine anständige Arbeit vor Ort, ca. 15 Min., brauche ich ein geeignetes, nicht zu sehr störendes ‚Ambiente‘ – im Sinne des Patienten.)

Gelegentlich behandle ich die Leute ersatzweise vom Flur aus.
Ab und zu werde ich von wütenden, sich beleidigt fühlenden Leuten sogar der Wohnung verwiesen.

 

Ich kann aber unter solchen extrem schlechten Bedingungen nicht arbeiten, muß mich und meine Gesundheit / Kleidung selber schützen. Wenn keine Lösung möglich ist (Fenster auf, anderes Zimmer etc. ) und keine Lebensbedrohung vorliegt, verlasse ich dann die Wohnung (mit dem Hinweis, sich an einen anderen Arzt zu wenden)


FRAGE:
Habe ich als Arzt das Recht auf frische Luft?
Auch auf 
Menschenwürde und Unverletzlichkeit?
Darf ich mich wehren?

Wie verhalten Sie sich?

Vielen Dank für Ihren Rat und Mithilfe. Mit freundlichen Neujahrsgrüßen

 

                                                   (Dr. Gero Winkelmann)

                                                                                

*Zigarettenrauch (Alkoholiker!), ekelerregender, ungewaschener Bett- und
Körpermief, vergammelte Lebensmittel (Müllgeruch), vermüllte Wohnung, …

Dr. (I) Gero Winkelmann, Prakt. Arzt, Erm. Bereitschaftsarzt, Truderinger -Str. 53,  82008 Unterhaching,  089 – 61 50 171-7 F -8 gero.winkelmann[at]gmx.de, www.winkelmann-arzt.de

 

         Antwort an Fax- 089 – 61 50 17 18  (Dr. G. Winkelmann):  Name/Stempel

Ich sehe das Luft-Problem im ÄBD wie folgt:

Recht des Arztes auf erträgliches Ambiente?
    Darf man sich als Arzt wehren?

0  Ich verhalte mich wie folgt:                                                                                            0  …

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Antworten & Rat

Einige von Dr. Winkelmanns Münchner Arztkollegen antworteten wie folgt:


- Ja, ein berechtigt zu kritisierendes Problem. - Etragen!

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Schluß

Vielen Dank für Ihren Besuch und Ihr Interesse!

Mit freundlicher Empfehlung
gez. 


Dr. (I) Gero Winkelmann, Prakt. Arzt, Bereitschaftsarzt


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