Bei Sturz - sofort Arzt? - kurz

Sehr geehrter Besucher,
lieber Arztkollege, Medizinstudent, Notdienstarzt, Pflegende, Angehörige, ...

es geht in diesem Kapitel um die Klärung der Frage, ob bei jedem Sturz aus rechtlichen Gründen stets ein Bereitschafts-ARZT gerufen werden muß.

Dies stellt gerade bei nächtlichen Stürzen eine unnötige Belastung für Bereitschaftsärzte dar.

Dr. Winkelmann stellt Fachleuten und Arztkollegen die Frage nach Alternativen.
Denn es gibt verschiedene Betrachtungsarten.

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Anfrage an Fachleute

Grundsätzliche Anfrage bei ärztlichen Standesorganisationen (Kassenärztlicher Vereinigung München (Bereitschaftsdienst + Juristische Beratung), Ärztlicher Kreis- und Bezirksverband München)
Heimaufsicht Landratsamt München, Pflegeheim, Notdienstärzte / Hartmannbund-Vertretungsärzte, Verbänden…

 

Thema: 
Mißbrauch des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes durch die Anweisung von Altenheim-Leitungen an Pflegepersonal, bei einem Sturz von Bewohnern stets einen ARZT zu konsultieren, auch wenn keine Beschwerden vorliegen.

Bitte diese Anfrage an die zuständigen Abteilungen in Ihrem Hause / andere Institutionen weiterleiten, danke.

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren Verantwortliche,
liebe Arztkollegen,

 

hiermit möchte ich Sie auf einen Einsatz heute Nacht (12.12.2013) im Lkrs. München (KV-Bezirk ML-10)  und die damit verbundene Kritik aufmerksam machen und umd Rat bitten.
(Dies war kein Einzelfall, sondern aus manchen Pfelegeheimen kommen öfters derartige Anfragen vor.)

Vorgang:
1)  Eine 84 jährige, demente, stehts unruhige, therapieresistente, Nacht-aktive Frau stürzt um 2 Uhr aus dem Sessel im Flur des Pflegeheims.

Sie trägt stets einen Sturzhelm (wegen habitueller Stürze), klagt über keine Beschwerden, keinerlei Zeichen von Epilepsie / Gehirnerschütterung.

2) Der diensthabende Nachtpfleger ruft mich als zuständigen Bereitschaftsarzt um 2.25 Uhr an:
- Er habe Anweisung der Heimleitung, bei Stürzen von Bewohnern gleich einen ARZT zu rufen,
- ein ARZT müsse den Zustand überprüfen, da er hier keine Verantwortung übernehmen dürfe.

Ich klärte die Situation telefonisch.

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Kritik + Fragen

ABER: Folgende Fragen stellen sich jetzt:

1.   Warum muß bei 'jedem Sturz' sofort ein ARZT gerufen werden?
(Ist das eine Vorgabe der Berufsgenossenschaft?
Eine bloße bürokratische Absicherung der Heim- und Pflegedienstleitung?)


2.   Ist solch eine gerenerelle Anweisung überhaupt rechtens und für die Betroffenen aktzeptabel?

Gibt es wenigstens Absprachen zwischen diesen Fordernden und der Ärzteschaft? 
('O.k. - wir schicken stets sofort einen Vertragsarzt.'

Ist es überhaupt Aufgabe eines Vertragsarztes, in nicht indizierten Fällen Leistungen auf Kasse zu erbringen?


Ist es nicht auch ein Armutszeugnis für ein Pflegeheim und die examinierten Pflegekräfte, wenn die Verantwortung für ein normales Ereignis im Altenheim (Sturz) sofort extern abgewälzt werden muß?

Man sich nicht mehr zutraut, nach dem Rechten zu sehen und vernünftige Folgerungen zu ziehen?


3. Kann 'irgend ein gerade diensthabender Bereitschafts-ARZT' (vielleicht der 'Frauenarzt') die volle Verantwortung tragen, der zudem den beschwerdefreien geriatrischen Patienten, das Pflegeheim und die Pflegekräfte nicht kennt) dann die volle Verantwortung übernehmen?

Oder muß auch er den 'Schwarzen Peter' weitergeben, in dem er den Gestürzten sofort 'zur generellen  Abklärung' per Krankentransport in die nächste Chiurgische Klinik fahren lässt?

(Denn er darf eigentlich kein volles Vertrauen zum für ihn unbekannten / überforderten / ungeeigneten Pflegepersonal, aber auch seiner eigenen nicht-fachärztlichen Qualifikation haben?!)

Ist der Bereitschaftsarzt quasi 'Freiwild' für die Ansprüche und die Vollkasko-Mentalität  aller Beteiligten (Personal, Heimleitung, Angehörige, Berufsgenossenschaft, Juristen, …) und kann nach Gusto bestellt und angewiesen und selber unter Druck gesetzt werden?

 

3.  Wie steht es mit den unnötigen Kosten:
- für ärztliches Konsil / Notfallbesuch,
- Qualifizierter Krankentransport und Klinikaufwand?

4.  Wie steht es mit dem Wohl des Patienten / Bewohners,
- wenn er nächtens und medizinisch unnötig in eine Klink transportiert wird?
- Wenn es sich vielleicht ängstigt (fremde Leute, Umgebung, aus der eigenen vertrauten Umgebung herausgerissen)?
- Vielleicht sich bei dieser Gelegenheit  'einen Klinikkeim einfängt', lange und alleine im Klinikflur warten muß, etc.?

 

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Fazit

5.  Kurz:

a) Gibt es eine gütliche Lösung
in solchen Fällen, um den Bereitschafts-ARZT, den Gestürzten, die Kliniken, Krankenkassen nicht mit unnötigen Anfragen und Einsätzen zu belästigen und zu belasten?


b)  Wie kann man dem speziell ausgebildeten Pflegepersonal / und den Heimverantwortlichen die Angst nehmen und vielmehr VERTRAUEN in sie setzen, indem sie bei einfachen Fällen guten Gewissens selber entscheiden können und sollen?


c)  Wie kann man unnötige Belastungen (gerade zu tiefer Nacht) vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst fernhalten?

(Also pures Abwälzen von Verantwortung auf 'einen Arzt', ohne daß körperliche Beschwerden bei dem ihm unbekannten Patienten vorliegen, vermeiden?)

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und für eine Stellungnahme und eine Besprechung in den Fachgremien.

Mit allen guten Wünschen zur Weihnachtszeit und mit freundlichen Grüßen

 

Dr.(I) Gero Winkelmann

Prakt. Arzt, Ermächtigter Bereitschaftsarzt (München-Land)

Leiter Hartmannbund-Vertretungsärzte Bayern
Truderinger Str. 53,  82008 Unterhaching (Lkrs. München)

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Antworten der Fachleute

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Schluß

Vielen Dank für Ihren Besuch und Ihr Interesse!

Mit freundlicher Empfehlung
gez. 


Dr. (I) Gero Winkelmann, Prakt. Arzt


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