Mindestpauschale auch für Notfallpraxen - kurz

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Rundbrief an Vertragsärzte mit der Bitte um Verständnis - Zur Situation in Kliniken

Am 21.2.2019 hat der Münchner Notdienstarzt einen Rundbrief an seine Vertragsärzte, nachdem immer öfters - wegen geringer Praxis-Auslastung - ein Mindespauschalhonorar fäöllig geworden ist.In diesem Zusammenhang geht Dr. Winkelmann auf die Hintergründe des Praxis-Notdienstes in KLINIKEN ein und macht einen Verschlag an die KV, daß Poolärzte künftig sich nicht nur die guten FAHR-Dienste herauspicken dürfen, sondern verpflichtet sind, dann auch die unbeliebten PRAXIS-Notdienst an Kliniken zu übernehmen.

Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen in München,
die Sie mir auch Ihre PRAXIS-Notdienste an Münchner Kliniken übertragen haben,
(geehrte weitere Notdienst-Vertrags- und Poolärzte und Hartmannbund-Ärzte),

 

gestatten Sie mir ein kurzes Wort zum Thema Honorar.

In den letzten Wochen mußte ich leider einige Male die vereinbarte 'Mindestpauschale' (400.-€) anteilig in Ansatz bringen.

Grund:  Ganz geringe Auslastung (nur 2-3 Patienten) in den Praxen von Harlaching, BB, Bogenhausen.
(Gestern hatte ich noch dazu 1 volle Stunde Anfahrt von Unterhaching nach Bogenhausen, man steht im Stau…)

Nicht nur, daß z.Zt. nicht viel los ist, sondern vor allem die KLINIK-NOTFALL-AMBULANZEN im Hause selber greifen viele Patienten ab!
D.h. der diensthabende Internist behandelt die Pharyngitis selber ( bringt ja dem Hause Geld, 34.-€), anstatt diesen Patienten an die ÄBD-Praxis weiterzuleiten.

Dies hat die Dame an der Rezeption zu verantworten, die die Patienten erst einmal wartend in der KLINIK-Ambulanz behält.
(Daher Vorsicht, wenn die Kliniken jammern, sie hätten so viele Bagatellfälle zu behandeln…!
Ein Fall aus der Klinik BB in München: Am 13.2. sah ich viele Patienten mit Mundschutz vor der Klinikambulanz warten, während in unserer KVB-Praxis ich in 5 Stunden nur 2 Patienten versorgen durfte ….)

Vielleicht lassen sich die Münchner Bürger auch lieber von einem Facharzt in der Ambulanz behandeln (es steht auch ein Chefarzt dahinter!), statt von einem manchmal ungeübten, in ambulanter Hausarzt-Notfallmedizin nicht erfahrenen, dazu noch zwangsweise eingeteilten (Radiologe, Psychotherapeut!) Vertragsarzt.

(Auch ich als professioneller Fahr-Notdienstarzt habe nicht den vollen Durchblick in Haut und Geschlechtskrankheiten und bei chronischen Leiden, die dann am Mittwoch Abend dann doch dringend behandelt werden wollen …).

Bitte seien Sie nicht sauer, daß ich schweren Herzens die Mindestpauschale ansetze (in Traunstein wird 700.-€ für solch einen 5-6 h-Praxisdienst geboten! Denn die Ärzte müssen meist von auswärts kommen.).
Alternative: Sie machen diese Dienste gerade an den o.g. Kliniken selber.

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Es herrscht Not - Praxis-Notdienste sind schwer zu besetzen

Es herrscht Not:

2-3x pro Woche erhalte ich z.Zt. Anrufe von verzweifelten Arztkollegen / Mitarbeiterinnen, die dringend einen Praxisdienst abgeben wollen und niemanden finden:

- Sie haben ihre lukrativen Fahrdienste ONLINE freigegeben,

- bleiben jetzt auf den unlukrativen PRAXIS-Diensten sitzen,

- wissen nicht, daß sie OHNE Mindestpauschale solch einen Notdienst, noch dazu an einem Brückentag, so gut wie nicht wegbekommen,

- ahnen nicht, daß auch die KV laufend per Mail und Telefon bei den Poolärzten anfragt, Notfall-PRAXEN in Stadt und Umland zu besetzen.

Vielleicht sprechen Sie, liebe Vertragsarztkollegen, einmal mit der KV über diese Situation.

(Wohl wissend, daß die KV gar nichts von den Mindestpauschalen hält, jedoch schon gemerkt hat, daß durch das neue, hochgelobte Online-Poolarztsystem eine natürliche, ökonmische Auslese zu ihren / Ihren Ungunsten passiert:  

Die guten Dienste sind rasch weg, auf den schlechten bleiben die Vertragsärzte selber sitzen.
Beispiel: Um die Weihnachtszeit 2018 hatte ich 4 außerordentliche Notdienste zu machen! Oder hätte ich die Ramersdorfer Labor-Assistenzärztin am Heilig Abend den frühen Fahrdienst machen lassen sollen, als ihr Chef verzweifelt bei mir anrief?

Dann fragt man sich aber auch, warum die KV solche Kollegen überhaupt einteilt und damit extrem überrascht, noch dazu im sensiblen Münchner Fahrdienst!)

 

 

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Verbesserungsvorschlag: 2 Fahrdienste mit verpflichtend 1 Praxis-Notdienst übernehmen

Vorschlag: Jeder Pool- (und auch Vertragsarzt)-Arzt im Notdienst sollte verpflichtet sein / werdenalle beiden Arten von Notdiensten zu machen:

- z.B. 2x einen Fahrdienst + 1x einen Praxisdienst,

- auch an Feiertagen, Brückentagen, Ferienzeit.
(Also kein 'Herauspicken' der besten Dienste mehr!)

Ob solch eine Änderung in unserer bayerischen Bereitschaftsdienstordnung Platz hätte?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Zusammenarbeit.
Alle guten Wünsche und freundliche Grüße

Ihr

Dr.(I) Gero Winkelmann

Prakt. Arzt, Poolarzt
(Hartmannbund Pool- und Vertretungsärzte Bayern)
Truderinger Str. 53
82008 Unterhaching

Tel. 089 -6150 1717  (bis 22 Uhr)

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