Mindestpauschale im Notdienst - kurz

Sehr geehrter Besucher,
liebe Kollegen, Patienten und Bekannte,

 

deit Jahren vereinbaren Dr. Gero Winkelmann und die bayerischen Hartmannbund-Vertretungs- und Poolärzte ein Minimalpauschalhonorar für Vertretungen oder Übernahmen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst. 

Es geht um die Sicherstellung einer wichtigen ärztlichen Tätigkeit zu besonderen Zeiten.

Es hat sich nämlich herausgestellt, daß - obwohl geschenkt - während dieser Notdienstzeiten immer wieder nur wenige oder gar keine Einsätze anfallen und der Notdienstarzt somit ohne Verdienst bleibt.

Daher ist es aus organisatorischen und kollegialen Gründen erforderlich, bei Notdiensten (oft zur Unzeit) eine Minimalpauschale zu vereinbaren - in der Hoffnung, daß man sie nicht antasten muß.

nach oben

Sonderseiten zum Thema 'Mindestpauschale'

Neben der Begründung für die Notwendigkeit einer Mindest-Honorarpauschale für Notdienstvertretungen und -Übernahmen gibt es folgende Sonderseiten zum Thema:



1.  Mindest-Honorarpauschale für PRAXIS-Notdienste in Kliniken (2019)   Seite    AKTUELL

nach oben

Begründung

Am 17.11.2018 schrieb Dr. Winkelmann an einen Münchner Internisten, der sich über die Höhe des Mindestpauschalhonorars beschwerte:

1) kurz zu Ihrer Kritik an meiner Minimalpauschale im Falle von wenig Aufträgen:

- Ich muß auf ein Minimum kommen, weil ich Tage vorher und nachher oft keinerlei Einsatz habe, die 'Maschine also nicht voll ausgelastet ist' (wie z.B. an einem Fließband oder laufenden Praxis),

- Nachts und Wochenenden bedeuten einen höheren Aufwand,

- Die Zusicherung eines anständigen Mindesthonorars sichern auch die Durchführung zu Unzeiten (incl. Feiertagen und Brückentagen), wo 'billige Poolärzte' von außerhalb (z.B. Berlin,…) nicht zu haben sind.
Sie würden dann auf Ihrem Notdienst sitzen bleiben

- Der Preis kalkuliert sich auch auf Basis der An- und Abfahrt.

- Die KV spart immer mehr am Notdienst, viele Besuche werden von der Zentrale einfach abgelehnt oder an Bereitschaftspraxen verwiesen. Mit der Folge, daß man als Poolarzt herumsitzt (Kälte, Hitze) und manchmal stundenlang warten muß.

- Vertragsärzte in Freising und Landshut bieten seit längerem ihre Dienste gegen Mindestpauschale zwischen 400 - 800 € an, nebst Extra 500.- für einen Weihnachtsdienst, um überhaupt einen Vertretungsarzt für ihren ÄBD zu finden.
(Denn auch dort, ehemals 'Hochburgen des Notdienstes', ist immer weniger los…- Kürzlich bin ich nachts für 3 Landkreise - FS/PAF gefahren: Nur 4 Fahrten von 22 - 8 Uhr).

- Bedenken Sie, daß die volle Pauschale eigentlich nie verlangt wird, weil ja meistens 1-2 Besuche doch anfallen. Auch wird das KV-Stundenhonorar aufs ganze Quartal hochgerechnet, so daß es bei einzelnen mageren Diensten gar nicht anfällt. - Ein Internist aus Mosach macht die (unlukrativen) Dienste in der Bereitschaftspraxis BB selber…, dann fällt für ihn keine wahrscheinliche Minimalpauschale an.

nach oben

Schluß

Vielen Dank für Ihren Besuch und Ihr Interesse! 

Mit freundlicher Empfehlung
gez.  

Dr. (I) Gero Winkelmann, Prakt. Arzt, Poolärzt im ÄBD-Oberbayern

 

Generelle Infos:   Aktuell,  Neue Seiten hier,  Startseite, Stichwort 

Zurück zu:  Ärztl. Notdienst,   Medizin. Themen,  
 


Installation dieser Site am 17-11-2018, gw, Gedenktag Hl. Gertrud von Helfta, last update  12-11-2020

nach oben